Ich biete in Balingen Gitarrenunterricht für Einzelpersonen und Gruppen an. Bei Gitarrenunterricht Auf der Au steht die individuelle Gestaltung des Unterrichts für jede Musikschülerin und jeden Musikschüler im Vordergrund. Schwerpunkte sind Rock & Pop, Folk, Country, Blues und natürlich Klassik.

Ich unterrichte Kinder ab 8, sowie Jugendliche und Erwachsene. Nach Ermittlung des Kenntnisstandes werden mit der richtigen Gitarren- und Körperhaltung Grundlagen in Grifftechniken, Akkord- und Melodiespiel erarbeitet.

Eine Unterrichtsstunde gliedert sich etwa in die Bereiche


  • Einspielübungen für die linke und rechte Hand,
  • Rhythmus-Übungen für Begleitung und Solospiel, Anschlagtechniken, Pickingmuster,
  • Theorie,
  • gemeinsames Erarbeiten eines Songs aus dem jeweils bevorzugten Musikstil,
  • Improvisation.

Der Unterricht findet während den Schulöffnungszeiten des Landes Baden-Württemberg statt. Gesetzliche Feiertage, die Schulferien sowie die Faschingswoche (ab Rosenmontag), sind unterrichtsfrei und müssen nicht durch bezahlt werden.

Der Einzelunterricht findet an fest oder flexibel vereinbarten Terminen statt.

Bei  vereinbarten Terminen wird wöchentlich unterrichtet. Der Unterricht dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Das Unterrichtsentgelt beträgt 21,00 EUR, 28,00 EUR oder 34,00 EUR und wird monatlich im Voraus bis zum 30. des Vormonats überwiesen.

Der Gruppenunterricht dauert ebenfalls, je nach Alter, 30, 45 oder 60 Minuten. Für den wöchentlichen 2er-Gruppenunterricht beträgt das Unterrichtsentgelt pro Schüler 14,50 EUR, 18,00 EUR oder 21,00 EUR.

Außerdem biete ich und individuell zu vereinbarende Termine durch den Erwerb von 5er- oder 10er-Karten an. Beispielsweise kostet die 5er-Karte (5 x 60 Minuten) 187,00 EUR, die 10er-Karte (10 x 60 Minuten) 357,00 EUR.

Für eine Einzelstunde ohne Wunsch nach einem Unterrichtsvertrag, verbunden mit einem spezifisch wählbaren Schwerpunkt nach Absprache, werden 46,00 EUR berechnet.

Bei Absagen eines vereinbarten Unterrichtstermins bis spätestens 48 Stunden zuvor werden Sie von der Entgeltfortzahlung befreit.

Der Unterrichtsvertrag kann in den ersten beiden Monaten jederzeit, ohne Einhalten von Kündigungsfristen, gekündigt werden. Anschließend kann er ordentlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich gekündigt werden.

Da Ferien und rechtzeitig abgesagte Unterrichtstermine nicht durch bezahlt werden müssen, ist das Einrichten eines Dauerauftrages leider nur eingeschränkt möglich. Auf eigenen Wunsch biete ich alternativ einen Unterrichtsvertrag an, der einen niedrigeren, dafür gleichbleibenden festen monatlichen Gebührensatz beinhaltet. Unterlagen zur Kalkulation des Gebührensatzes werden auf Anfrage gerne mitgeteilt.

Bitte erkundigen Sie sich nach freien Unterrichtszeiten.